Häufige Fragen

Was ist eigentlich Erste Hilfe ?

Unter Erste Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die bei Unfällen, akuten Erkrankungen, Vergiftungen und sonstigen Notfällen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder eines Arztes erforderlich sind, damit sich der Gesundheitszustand des Betroffenen nicht weiter verschlechtert.

Dazu gehören zum Beispiel:

- Unfallstelle absichern,

- Verunglückte aus akuter Gefahr retten  

- Notruf veranlassen, Rettungsdienst bzw. Notarzt alarmieren

- Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen wie z.B.  
- Blutstillung, Seitenlage herstellen, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Beatmung

- Schmerzen durch sachgerechte  Lagerung oder andere Hilfeleistung lindern

- Verletzte vor Wärmeverlust schützen, Verletzungen versorgen

- Betroffene trösten und betreuen

 

Muß ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn bei der Erste Hilfe Fehler passieren?

Helmabnahme im Erste Hilfe Kurs
Helmabnahme im Erste Hilfe Kurs

Die Fragen können klar verneint werden. Erste Hilfe soll im Notfall Leben retten. Wenn der Ersthelfer Fehler macht, muß er keinen Schadensersatz leisten.Er wird auch nicht strafrechtlich verfolgt. Sie handeln als Ersthelfer im Rahmen der Möglichkeiten, die Ihnen durch die Erste Hilfe Ausbildung vermittelt wurden.

Diese Pflicht gilt übrigens auch für alle, die nicht zum Ersthelfer ausgebildet wurden. Hilfeleisten ist eine Grundpflicht, die nicht strafrechtlich verfolgt wird.

Wofür sind die Bescheinigungen gültig ?

Unsere Bescheinigungen über den Besuch eines Lehrganges sind staatlich anerkannt nach §§ 19 und 68 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV), für das Medizinstudium gemäß § 5 Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) und für die Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer der Berufsgenossenschaften gemäß den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften, für die Ausbildung von Piloten, für die Übungsleiter und Kursleiter der verschiedenen Berufs- und Sportverbände.

 

Wie lange sind die Bescheinigungen gültig ?

Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs nach dem 01. Januar 2002 besucht haben.

Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (DGUV Grundsatz 304-001) gilt der Kurs
2 Jahre und kann durch ein Erste Hilfe Training aufgefrischt werden. Da aber auch die Erste Hilfe Richtlinien ständig weiterentwickelt werden und neue medizinische Kenntnisse einfließen, empfehlen wir sowohl Autofahrern als auch allen Privatpersonen ihre Kenntnisse nach einigen Jahren aufzufrischen, dies kann durch den Besuch eines kompletten Erste-Hilfe-Lehrganges oder auch durch ein Erste-Hilfe-Training geschehen; unsere Trainingslehrgänge stehen auch Privatpersonen offen.

 

Wie kann ich meine Erste Hilfe Kenntnisse auffrischen ?

Training der Wundversorgung im Erste Hilfe Kurs
Viel praktisches üben im Erste Hilfe Kurs

 Sie können in allen unseren Erste Hilfe Kursen mitmachen.. 

Darüber hinaus können Sie aber auch ein Kurs
"Fit in Erster Hilfe" besuchen. Für unsere anderen Kurse (Erste Hilfe am Kind, Erste Hilfe für Sportgruppen) bieten wir ebenfalls in unregelmäßigen Abständen Auffrischungskurse an. Genaue Termine finden SIe unter "Kurstermine" oder können bei uns erfragt werden.

Was passiert, wenn ich zu spät zum Lehrgang komme ?

Kommen Sie bitte rechtzeitig. Sollten Sie Teile des Lehrganges nicht vollständig absolvieren, dürfen wir Ihnen keine Teilnahmebescheinigung ausstellen, da sonst die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtszeit unterschritten würde. Dies gilt auch für eine verspätete Rückkehr aus der Pause oder das vorzeitige Verlassen des Kurses. Es besteht allerdings die Möglichkeit, versäumte Lehrgangsabschnitte in einem anderen Lehrgang nachzuholen; dies muss allerdings mit uns vorher vereinbart werden.

 

Pausen während der Lehrgänge

Im unseren Lehrgängen sind regelmäßige kleine Pausen von ca. 10 Minuten Länge sowie eine längere Mittagspause vorgesehen.

 

Muß ich an den praktischen Übungen teilnehmen ?

Ersthelfer versorgt eine verletzte Person
Ersthelfer versorgt eine verletzte Person

Die praktischen Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung und vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Alle Kursteilnehmer müssen daran teilnehmen. Ohne Teilnahme an den praktischen Übungen dürfen wir Ihnen keine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Körperbehinderte können unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Behindertenausweises gem. § 8a StVZO von der Teilnahme an einzelnen Übungen befreit werden. Wer krankheitsbedingt bestimmte Übungen nicht ausführen kann oder möchte, wendet sich bitte vorher an die Ausbilderin.

 

Welche Kleidung sollte man tragen ?

Im praktischen Unterricht werden diverse Lagerungs-, Trage-, Beatmungs- und Wiederbelebungstechniken geübt. Daher empfehlen wir Ihnen strapazierfähige Kleidung und rutschfestes Schuhwerk zu tragen. Miniröckchen, High-Heels, Plateauschuhe, Designeranzüge und dergleichen sind eher ungeeignet.

 

Was muß zum Erste Hilfe Kurs mitgebracht werden ?

Schreibutensilien-falls gewünscht, Interesse, gute Laune. Siehe auch Kleiderordnung.

 

Erste Hilfe Kurse in anderen Sprachen

Ja, wir können bei Bedarf für geschlossene Gruppen auch Kurse in Englisch anbieten. Bitte setzen Sie sich mit uns diesbezüglich in Verbindung. Wenn Sie Ihren eigenen Dolmetscher mitbringen, kann dieser kostenlos am Kurs teilnehmen, erhält aber keine Bescheinigung.

 

Erste Hilfe Kurse im eigenen Betrieb

Reanimationstraining im Erste Hilfe Kurs
Üben, üben, üben im Erste Hilfe Kurs

Selbstverständlich führen wir die Kurse auch in den Räumen Ihres Betriebes durch. Die Kurse sollten mindestens 12 bis maximal 20 Teilnehmer haben. Sprechen Sie uns einfach an, gemeinsam finden wir völlig unkompliziert den für Sie passenden Termin.

 

Welche Folgen hat die Unterschreitung von notwendigen Erstehelfern ?

Wenn der Unternehmer seine Erste-Hilfe-Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllt, können daraus unangenehme rechtliche Konsequenzen entstehen. Ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße sind da noch die geringsten Folgen. Sollte ein Beschäftigter aufgrund mangelhafter Organisation oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen einen Gesundheitsschaden erleiden oder sogar zu Tode kommen, hätte dies auch strafrechtliche Konsequenzen  – bis hin zu einer Anklage wegen Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung.

 

Sie haben eine Beschwerde?

Sie können uns gerne über das Kontaktformular kontaktieren, eine eMail schreiben oder auch einfach anrufen. Bitte geben Sie uns möglichst sachliche und genaue Hinweise. Ihren Hinweise helfen Sie uns noch besser auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen. :-)