Hygieneregeln im Lehrgang

Angepasste Trainingseinheiten in Coronazeiten

Regeln zum Hände waschen in Corona Zeiten

Ihr Erste Hilfe Lehrgang ist geplant und Sie haben nun sicher ein

paar Fragen ?

 

Prinzipiell kann jeder am Erste Hilfe Lehrgang teilnehmen ! Hier finden Sie alle Regeln, die beachtet werden müssen. Bitte lesen Sie diese genau durch, damit der Lehrgang wie geplant stattfinden kann.
Diese Info wird laufend aktualisiert.

 

  • Testen: Egal, ob geimpft, genesen oder ungeimpft:  Vor dem Besuch eines Erste Hilfe Kurses muss aufgrund der geltenden Regeln von jedem Teilnehmer ein tagesaktueller negativer COVID-19 Schnelltest gemacht werden, der Impfstatus ist völlig egal Dieser Test kann entweder unter der qualifizierten Aufsicht des Betriebes oder unter meiner Aufsicht geschehen.
    Warum jeder? Auch geimpfte Personen können weiterhin die Infektion bekommen und auch weitergeben - daher möchten wir absolut sicher gehen.
    Fällt diese Regelung weg, wird dieser Text aktualisiert.

Damit der Lehrgang pünktlich beginnen kann, müssen die Teilnehmer in ausreichender Zeit vor Lehrgangsbeginn getestet sein. 
Der Test benötigt ca 15 min, um das Ergebniss anzeigen zu können. Hat der Lehrgang begonnen, können aus Zeitgründen keine weiteren Tests mehr durchgeführt werden. Nicht getestete Personen ohne tagesaktuellen Schnelltest können am Lehrgang nicht teilnehmen !


Selbstverständlich werden auch Bescheinigungen von öffentlichen Teststationen anerkannt.
Bescheinigungen sind in der Regel 24 Std. gültig -> der Testzeitraum muß den Zeitpunkt bis zum Ende des Lehrgangs umfassen.

 

Kleiner Infofilm zu den derzeitigen Hygienevorgaben

Stand Mai 2022

Informationen an die Teilnehmenden:

Schutzmaßnahmen während der Corona Pandemie

 

  • Teilnehmer dürfen  bei  Erkältungsanzeichen, Krankheitsgefühl oder bei vorliegender akuter Erkrankung nicht am Lehrgang teilnehmen !
  • Personen, bei denen die Gesundheitsbehörden Heimquarantäne oder andere Isolierungs-maßnahmen angeordnet haben, sind von der Teilnahme an Lehrgängen ausgeschlossen.
    Dies muß von jedem Teilnehmer auf unserer Lehrgangsliste schriftlich bestätigt werden.

Sollte jemand in den letzten 2 Wochen vor dem Lehrgang in einem Risikogebiet gewesen sein oder Kontakt zu einem Covid-Patienten haben/gehabt haben, ist ein Besuch des Lehrgangs ausgeschlossen ! Auch dies muss auf unserer Teilnehmerliste schriftlich bestätigt werden. Stellt sich heraus, dass diese Angaben unwahr sind, behalten wir uns rechtliche Schritte sowie Schadensersatzansprüche aufgrund abzusagender Lehrgänge vor.

 

  • Während des Lehrgangs sind teilweise FFP-oder medizinische Masken zu tragen. Diese sind durch die Teilnehmenden mitzubringen. Zu beschaffen sind die mittlerweile ganz einfach in Drogerien, im LIDL, Edeka, Aldi- das Stück oft unter 99c.
  • Halten Sie stets mindestens 1,5 m Abstand zu Anderen ein, verzichten Sie auf Händeschütteln und körperliche (Begrüßungs-) Rituale.
  • Waschen und/oder desinfizieren Sie zu Beginn und nach jeder Pause des Lehrgangs die Hände gründlich. Dies gilt auch nach praktischen Übungen.
    Wie werden diese jetzt duchgeführt ? Hier alle Infos
  • Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein und beachten Sie die allgemeinen Hygienetipps  (z.B. sich nicht ins Gesicht fassen, Taschentücher einmalig benutzen und nach Benutzung entsorgen).

  • Die Lehrkraft trägt bei allen praktischen Übungen/Demonstrationen Maske und Einmalhandschuhe. Dies gilt auch für die Ausgabe der desinfizierten Gesichtsmasken für die Herz-Lungen-Wiederbelegung.
    Das korrekte Anziehen, Tragen, Ausziehen und Entsorgen von  Einmalhandschuhen wird selbstverständlich demonstriert.
  • Während des gesamten Kursverlaufs werden einmal eingeteilte Gruppen belassen, also keine neuen gebildet.

  • Teilnehmerübungen finden immer zwischen den gleichen Personen statt. Es soll keine Durchmischung stattfinden.

Informationen für die Organisatoren von Inhouseseminaren:

Bei Inhouseseminaren müssen vom Auftraggeber im Vorfeld einige Dinge organisiert sein, damit der Lehrgang stattfinden kann. Meistens sind diese sowieso bereits im Betrieb umgesetzt:

  • Räumlichkeiten
    -> Der Mindestabstand zwischen allen Teilnehmenden und den Lehrkräften muss mindestens 1,5 m betragen.  Für die Lehrkraft
    sollten 10 m² zur Verfügung stehen.
    (
    Stand 1/2022- kann sich ändern !)

    -> Es soll auf Tische verzichtet werden und im Stuhlkreis unterrichtet werden, um Kontaktflächen zu reduzieren. Jedem Teilnehmenden wird ein fester Sitzplatz zugewiesen.
  • Alle Hygiene- und Einwegartikel müssen in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen (Einmal-Handschuhe, Desinfektionsmittel, Seife, Papierhandtücher etc.).
  • Stellen Sie den Teilnehmenden wichtige und richtige Informationen und Anleitung zur persönlichen Hygiene zur Verfügung bzw. weisen Sie auf diese hin. Hierfür eignen sich Materialen wie Poster zum Aushang für richtiges Händewaschen und Händedesinfektion in die Ausbildungs- bzw. sanitären Räumlichkeiten. Diese sollten standardmäßig in jedem Betrieb/Schule/Kindergarten vorhanden sein. Möglichkeiten zum bestellen oder downloaden finden Sie hier:
    https://www.infektionsschutz.de/mediathek/printmaterialien.html
  • Benötigtes Zubehör, z.B. Stifte, Klemmbretter sollen den Teilnehmenden individuell zur Verfügung gestellt werden, eine gemeinsame Nutzung ist zu vermeiden. Noch besser ist es, wenn jeder sein eigenes Schreibmaterial mitbringt.

  • Reinigung/Desinfektion Um die Virusbelastung während des Lehrgangs weiterhin möglichst niedrig zu halten, werden von der Lehrkraft und den Teilnehmern alle genutzten Räumlichkeiten, inkl. Pausen- und Aufenthaltsräumen regelmäßig gelüftet.
  • Vor Kursbeginn soll eine Reinigung des Raumes und der Sanitärbereiche,
    inkl. Wischdesinfektion aller Kontaktflächen (Stuhllehnen, Lichtschalter, Türklinken, Oberflächen, Tische und der kompletten Sanitärbereiche) stattfinden. Dies obliegt dem Auftraggeber.

  • Es sollen Abfallbehälter mit Deckeln (möglichst handbedienungsfrei zu öffnen) verwendet werden.
  • Im Sanitärbereich und in den Unterrichtsräumen soll (begrenzt viruzid wirksames) Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stehen.

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen (gerne auch schon im Vorfeld) an die Lehrkraft.

Gegenseitige Benachrichtigung:

Sofern binnen 14 Tagen nach dem Lehrgang eine Person des Lehrgangs positiv auf Covid-19 getestet wird, erfolgt eine Information an das Gesundheitsamt und zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und Unternehmen.

Hier sehen Sie ein paar Impressionen meiner Arbeit als Rettungssanitäterin