Einzelne Anmeldungen zu den Lehrgängen sind schriftlich per Brief, E-Mail oder SMS möglich. Telefonische Anmeldungen müssen
schriftlich nachgereicht werden.
Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Anmeldebestätigung erfolgt per
E-Mail. Bei Überbuchung des Kurses werden die Anmeldungen in Reihenfolge des Einganges berücksichtigt, nicht berücksichtigten
Anmeldungen bieten wir einen Ersatztermin an.
Mündlich vereinbarte Lehrgangstermine erlangen Wirksamkeit nur bei schriftlicher Bestätigung. Alle Kurse und Aufträge werden von
uns unter Zugrundelegung unserer Geschäftsbedingungen angenommen. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt sind.
Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Orte des Lehrganges sind, wenn nicht einzelvertraglich vereinbart, die vom Auftraggeber bzw. der beauftragenden Stelle
zur Verfügung gestellte Räumlichkeit.
Bitte stellen Sie ausreichend Raum zur Verfügung, dieser muß den entsprechenden Vorgaben der DGUV
genügen.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltungen fordert die "Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe" eine Raumgröße von mindestens 50 m² frei zugänglicher
Raum, auf dem trainiert werden kann.
Als Faustregel gilt ca 10 m² für die Lehrkraft, circa 3 m² pro Teilnehmer.
Allerdings darf auch bei einer Gruppenstärke von unter zehn Teilnehmern eine Raumgröße von 40 m² nicht unterschritten werden.
Der Raum muß zudem über ausreichend Beleuchtung und Belüftung verfügen, außerdem müssen Toiletten und ausreichend
Waschgelegenheit mit Handspülmittel vorhanden sein.
Steht weniger Raum zur Verfügung, nehmen wir uns das Recht heraus, den Kurs nicht durchzuführen! Bemühen Sie sich daher bitte
rechtzeitig um einen passenden Raum - Gemeinde Raum, Hotel, Tagungsstätten…
Diese Kosten müssen vom Auftraggeber übernommen werden, werden nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen !
Muss der Kurs aufgrund zu kleiner Räumlichkeiten ausfallen, müssen die vollen Lehrgangsgebühren bezahlt werden, da hier ein Versäumniss des
Auftraggebers vorliegt !
Für die praktischen Übungen wird geeignete Kleidung und rutschfestes
Schuhwerk empfohlen. Bei persönlichen Einschränkungen ist die zuständige Ausbildungskraft rechtzeitig zu informieren.
Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande, dem die Geschäftsbedingungen der Erste Hilfe Schule Nördlicher Breisgau zugrunde
liegen.
Die Anwesenheit und
Teilnahme wird am Lehrgangsende mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt. Diese Bescheinigung kann
nur ausgestellt werden, wenn bezahlt wurde. Dies kann über Gutscheine oder entsprechende BG- Formulare erfolgen. Es werden
keine Schecks akzepiert. Hier finden Sie Infos, wie die Abrechnung über die
Berufsgenossenschaft vonstatten geht.
Die Teilnahmebescheinigung wird bei Barzahlung nach dem Lehrgangsende ausgestellt.
Beim Lehrgang wird aktives und erfolgreiches trainieren der vorgestellten Maßnahmen und Stationen vorausgesetzt. Die Lehrgangsleitung kann den Begriff „erfolgreich“ in der Teilnahmebescheinigung streichen, falls der Teilnehmer an den praktischen Übungen nicht in erforderlichem Umfang teilnimmt.
Ein Teilnehmer kann von der Teilnahme an Kursen augeschlossen werden, wenn er/sie:
Voraussetzung für die Durchführung eines Lehrganges sind mindestens
12 Anmeldungen bis 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs.
Die Erste Hilfe Schule Nördlicher Breisgau kann reguläre Lehrgänge mit weniger als 12 Anmeldungen, (jedoch nicht unter 10) unter
Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte dann durchführen, wenn ein entsprechender Gebührenaufschlag gezahlt wird, oder wenn in
geeigneten Fällen die Lehrgangsdauer bei gleichbleibender Lehrgangsgebühr entsprechend gekürzt wird.
(Kürzung nicht möglich bei BG-Lehrgängen).
Sind weniger als 10 Teilnehmer anwesend, kann der BG-Lehrgang aufgrund entsprechender Vorschriften der Berufsgenossenschaften nicht auf
Kosten der BG durchgeführt werden. In diesem Fall wird vor Ort entschieden, ob der Lehrgang durchgeführt wird. Kann er dies aufgrund zu
weniger Teilnehmer nicht, werden die gesamten Lehrgangskosten mit den vereinbarten erforderlichen Mindestteilnehmeranzahl als Ausfallkosten in
Rechnung gestellt.
Soll der Kurs trotzdem durchgeführt werden, wird die vereinbarte erforderliche
Mindestteilnehmeranzahl in Rechnung gestellt.
Stornierungen sind kostenfrei möglich bis 21 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn. Spätere
Stornierungen werden mit den angegebenen Lehrgangskosten zu 100 % als Ausfallkosten in Rechnung gestellt.
Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich anerkannt und in gleicher Form bestätigt.
Sind zu Seminarbeginn weniger als die erforderlichen Teilnehmer anwesend, werden fehlende Teilnehmer nach aktuellem Preisverzeichnis in Rechnung gestellt.
Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also
außergewöhnliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, sowie unerwartete Krankheit der Dozenten befreien uns für die Dauer ihrer
Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Bei Verzug oder Unmöglichkeit wird ein Ersatztermin vereinbart.
Ansprüche gegen die Erste Hilfe Schule Nördlicher Breisgau sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Erste Hilfe Schule Nördlicher Breisgau kann wegen Ausfall der Lehrgangsleitung vom Vertrag zurücktreten. In
diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen selbstverständlich zurückerstattet.
Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt der Veranstalter auch bei Veranstaltungen für/mit Kinder und Jugendliche keine Haftung.
Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Lehrganges zur Verfügung gestellt. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne Genehmigung in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einzelner Passagen dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.
Gerichtsstand ist Kenzingen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere Geschäftsleitung.