Unsere AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Erste Hilfe Schule Nördlicher Breisgau

Anmeldungen

die AGB`s der Erste Hilfe Schule

Einzelne Anmeldungen zu den Lehrgängen sind schriftlich per Brief, E-Mail oder SMS möglich. Telefonische Anmeldungen müssen schriftlich nachgereicht werden.
Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Anmeldebestätigung erfolgt per

E-Mail. Bei Überbuchung des Kurses werden die Anmeldungen in Reihenfolge des Einganges berücksichtigt, nicht berücksichtigten Anmeldungen bieten wir einen Ersatztermin an.

Mündlich vereinbarte Lehrgangstermine erlangen Wirksamkeit nur bei schriftlicher Bestätigung. Alle Kurse und Aufträge werden von uns unter Zugrundelegung unserer Geschäftsbedingungen angenommen. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

 

Datenerfassung

Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

Orte des Lehrgangs / Raumgröße

Orte des Lehrganges sind, wenn nicht einzelvertraglich vereinbart, die vom Auftraggeber bzw. der beauftragenden Stelle zur Verfügung gestellte Räumlichkeit.

Bitte stellen Sie ausreichend Raum zur Verfügung, dieser muß den entsprechenden Vorgaben der DGUV genügen.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltungen fordert die "Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe" eine Raumgröße von mindestens 50 m² frei zugänglicher Raum, auf dem trainiert werden kann.
Als Faustregel gilt ca 10 m² für die Lehrkraft, circa 3 m² pro Teilnehmer. Allerdings darf auch bei einer Gruppenstärke von unter zehn Teilnehmern eine Raumgröße von 40 m² nicht unterschritten werden.

Der Raum muß zudem über ausreichend Beleuchtung und Belüftung verfügen, außerdem müssen Toiletten und ausreichend Waschgelegenheit mit Handspülmittel vorhanden sein.


Steht weniger Raum zur Verfügung, nehmen wir uns das Recht heraus, den Kurs nicht durchzuführen! Bemühen Sie sich daher bitte rechtzeitig um einen passenden Raum - Gemeinde Raum, Hotel, Tagungsstätten…

Diese Kosten müssen vom Auftraggeber übernommen werden, werden nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen !

Muss der Kurs aufgrund zu kleiner Räumlichkeiten ausfallen, müssen die vollen Lehrgangsgebühren bezahlt werden, da hier ein Versäumniss des Auftraggebers vorliegt !

 

Passende Kleidung

Für die praktischen Übungen wird geeignete Kleidung und rutschfestes Schuhwerk empfohlen. Bei persönlichen Einschränkungen ist die zuständige Ausbildungskraft rechtzeitig zu informieren.

Lehrgangsgebühren

Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande, dem die Geschäftsbedingungen der Erste Hilfe Schule Nördlicher Breisgau zugrunde liegen.

  • Wird mit der Berusgenossenschaft (BG) abgerechnet, muss das Formular vollständig ausgefüllt zu Lehrgangsbeginn vorliegen, dasselbe gilt für Gutscheine, sie müssen vom Auftraggeber rechtzeitig im Vorfeld geordert werden und ebenfalls zum Lehrgangsbeginnn vorliegen.  → Info Abrechnung über die BG

  • Kann oder soll nicht über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden, muss die Lehrgangsgebühr vom Teilnehmer im Vorfeld des Lehrgangs in bar bezahlt werden. Quittung auf Wunsch. Die ausgewiesene Teilnahmegebühr für Privatteilnehmer wird spätestens am Tag der Veranstaltung fällig und ist bar bei der Lehrgangsleitung zu entrichten, oder bei der Online-Anmeldung über PayPal im Voraus zu zahlen.
  • Aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften erhalten die Teilnehmer gleich am Lehrgangsende die Teilnahmebescheinigung. Daher müssen die erforderlichen Unterlagen am Lehrgangstag vollständig und korrekt mit Unterschrift und Stempel versehen ausgefüllt vorliegen, eine spätere Nachreichung ist nicht mehr möglich.  Die Seminargebühren
    (55 € je Teilnehmer) werden bei nichtvorliegen oder falsch ausgefüllten Formularen bzw. bei nicht vorliegenden Gutscheinen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.


  • Bei Rechnungsstellung: Die Seminargebühren werden nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Seminarende.

Teilnahmebescheinigungen

Die Anwesenheit und  Teilnahme  wird am Lehrgangsende mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt. Diese Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn bezahlt wurde. Dies kann über Gutscheine oder entsprechende BG- Formulare erfolgen. Es werden keine Schecks akzepiert. Hier finden Sie Infos, wie die Abrechnung über die Berufsgenossenschaft vonstatten geht.

 

Die Teilnahmebescheinigung wird bei Barzahlung nach dem Lehrgangsende ausgestellt.

 

Beim Lehrgang wird aktives und erfolgreiches trainieren der vorgestellten Maßnahmen und Stationen vorausgesetzt. Die Lehrgangsleitung kann den    Begriff „erfolgreich“ in der Teilnahmebescheinigung streichen, falls der Teilnehmer an den praktischen Übungen nicht in erforderlichem Umfang teilnimmt.

  • Ersatz- oder Zusatzbescheinigungen werden gegen eine Gebühr von 15 € ausgestellt, hierzu wird die genaue Angabe des besuchten Lehrgangs benötigt. Vorraussetzung ist die Eintragung in die Teilnehmerliste des betreffenden Lehrgangs als Nachweis der Teilnahme.
    Zum Versand der Teilnahmebescheinigung wird ein ausreichend frankierter und beschrifteter Rückumschlag benötigt, der uns zugesendet werden muss.

  • Eine Teilnahmebescheinigung kann nicht ausgestellt werden, wenn
    • der Teilnehmer an den praktischen Übungen nicht in erforderlichem Umfang teilnimmt.
    • der Teilnehmer weniger als 85% des Lehrgangs präsent war.

Ausschluß vom Lehrgang

Ein Teilnehmer kann von der Teilnahme an Kursen augeschlossen werden, wenn er/sie:

  • trotz vorhergehender Anmahnung wiederholt fremdenfeindliche, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen macht.
  • trotz vorhergehender Abmahnung wiederholt eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellt.
  • während des Kurses eine Straftat begeht.
  • trotz vorhergehender Abmahnung andere Tatbestände begeht, die den geregelten Ablauf der Schulung gefährden.

Mindestteilnehmeranzahl

Voraussetzung für die Durchführung eines Lehrganges sind mindestens
12 Anmeldungen bis 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs.

Die Erste Hilfe Schule Nördlicher Breisgau kann reguläre Lehrgänge mit weniger als 12 Anmeldungen, (jedoch nicht unter 10) unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte dann durchführen, wenn ein entsprechender Gebührenaufschlag gezahlt wird, oder wenn in geeigneten Fällen die Lehrgangsdauer bei gleichbleibender Lehrgangsgebühr entsprechend gekürzt wird.
(Kürzung nicht möglich bei BG-Lehrgängen).

 

Sind weniger als 10 Teilnehmer anwesend, kann der BG-Lehrgang aufgrund entsprechender Vorschriften der Berufsgenossenschaften nicht auf Kosten der BG durchgeführt werden. In diesem Fall wird vor Ort entschieden, ob der Lehrgang durchgeführt wird. Kann er dies aufgrund zu weniger Teilnehmer nicht, werden die gesamten Lehrgangskosten mit den vereinbarten erforderlichen Mindestteilnehmeranzahl als Ausfallkosten in Rechnung gestellt.
Soll der Kurs trotzdem durchgeführt werden, wird
die vereinbarte erforderliche Mindestteilnehmeranzahl  in Rechnung gestellt.

 

Stornierungen/ Kündigung und Ausfall von Lehrgängen

Stornierungen sind kostenfrei möglich bis 21 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn. Spätere Stornierungen werden mit den angegebenen Lehrgangskosten zu 100 % als Ausfallkosten in Rechnung gestellt.

 

Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich anerkannt und in gleicher Form bestätigt.

 

Sind zu Seminarbeginn weniger als die erforderlichen Teilnehmer anwesend, werden fehlende Teilnehmer nach aktuellem Preisverzeichnis in Rechnung gestellt.


Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, sowie unerwartete Krankheit der Dozenten befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Bei Verzug oder Unmöglichkeit wird ein Ersatztermin vereinbart.

Ansprüche gegen die Erste Hilfe Schule Nördlicher Breisgau sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

Rücktritt

Die Erste Hilfe Schule Nördlicher Breisgau kann wegen Ausfall der Lehrgangsleitung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen selbstverständlich zurückerstattet.

 

Haftung bei Schäden

Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt der Veranstalter auch bei Veranstaltungen für/mit Kinder und Jugendliche keine Haftung.

 

Urheberrecht

Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Lehrganges zur Verfügung gestellt. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne Genehmigung in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

 

Salvatorische Klausel

Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einzelner Passagen dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Kenzingen.

 

Beratung und Information

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere Geschäftsleitung.